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ANGEBOTS- UND LEISTUNGSKATALOG FÜR PÄDAGOGISCH BETREUTE SPIELPLÄTZE
Standards - Qualitätskriterien - Leistungsblätter
EINE ARBEITSHILFE ZUR DARSTELLUNG UND KOSTENBERECHNUNG
VON LEISTUNGEN AUF PÄDAGOGISCH BETREUTEN SPIELPLÄTZEN
ALS GRUNDLAGE VON
LEISTUNGSKONTRAKTEN ZWISCHEN TRÄGERN UND FÖRDERSTELLEN
(Herausgeber: Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V.)
Die Herausgabe dieses Werkes wurde finanziell unterstützt durch das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Die gedruckte Ausgabe des Fachbuches ist vergriffen - nur noch als CD-Rom erhältlich
Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V.
Haldenwies 14
70567 Stuttgartoder
(wer verschiedene Publikationen bestellen möchte - hier anklicken zum Bestellformular )
EURO 5,00 (plus EURO 1,00 Porto und Verpackung)
Wer weitere Informationen zum Angebots- und Leistungskatalog und zu Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze haben möchte, sollte hier weiterlesen
Eigentumsvorbehalt: Der gesamte Umfang des Angebots- und Leistungskataloges ist geistiges Eigentum des AKiB - Landesverband der Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe in Berlin. Vervielfältigung mit Ausnahme von Sicherungskopien der elektronischen Datenträger und Weitergabe an Dritte - ganz oder teilweise - ohne ausdrückliche Genehmigung der Autoren ist nicht erlaubt. Die Käuferin / der Käufer des Datenträgers erwirbt damit ausschließlich die Nutzungsrechte im Sinne eines Lizenzvertrages. Die Eigentumsrechte verbleiben bei den Autoren. Mit Nutzung des Datenträgers erkennt die Käuferin / der Käufer dies auch ohne Vorliegen eines weiteren schriftlichen Vertrages an.
Copyright 1998 by AKiB - Landesverband Abenteuerspielplätze & Kinderbauernhöfe in Berlin
Alle Rechte der Veröffentlichung und Vervielfältigung - ganz oder teilweise - vorbehalten.
Inhalt
Redaktionelle Vorbemerkungen
Gebrauchsanweisung für die elektronischen Datenträger
STANDARDS UN QUALITÄTSKRITERIEN FÜR PÄDAGOGISCH BETREUTE SPIELPLÄTZE
Anmerkungen
Übersicht über die Qualitätsbereiche
STRUKTURQUALITÄT
PROZESSQUALITÄT
ERGEBNISQUALITÄT
ANGEBOTS - UND LEISTUNGSBLÄTTER FÜR PÄDAGOGISCH BETREUTE SPIELPLÄTZE
Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen
Gliederung der A/L- Blätter
Hinweise zur Auswahl und Spezifizierung der A/L-Blätter
ANGEBOTS- UND LEISTUNGSBLÄTTER
ANHANG
Die Zusammenstellung von projektspezifischen A/L-Blättern - Ein Beispiel
Ergänzungen zu den Standards und Qualitätskriterien
Redaktionelles zur dritten Auflage
Der Angebots- und Leistungskatalog, den wir hier vorstellen stellt das Ergebnis einer Arbeit dar, die der Berliner Landesverband der Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe (AKiB) mit der Entwicklung von Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze vor annähernd drei Jahren begann. Letztere waren sowohl unter den Einrichtungen, als auch in der Verwaltung auf großes Interesse gestoßen und haben wichtige Anstöße dazu gegeben, dass über die notwendigen Bedingungen für die Gewährleistung von qualitätsorientierter Jugendarbeit neu nachgedacht wurde - insbesondere was die Förderung pädagogisch betreuter Spielplätze anbelangt. Die in den "Standards und Qualitätskriterien" formulierten Werte bieten wichtige Anhaltspunkte für die globale Evaluation, geben allerdings das eigentliche und jeweils unverwechselbare Profil der jeweiligen Einrichtungen nur in groben Umrissen wieder. Folgerichtig wurden in einem nächsten Schritt nunmehr im Auftrag des Bundes der Jugendfarmen und Aktivspielplätze (BdJA) differenziert konkrete Angebote und Leistungen dargestellt. Dabei kam eine Sammlung von Angebots- und Leistungsblättern heraus, welche hiermit zum ersten Mal gemeinsam mit den "Standards und Qualitätskriterien" herausgegeben werden.
Ist nun die Formulierung eines Angebots- und Leistungskatalogs nicht schon ein Zugeständnis an eine Geisteshaltung und ein wirtschaftliches System, welche durch die konsequente "Vermarktung" aller zwischenmenschlichen Beziehungen die Entmenschlichung ja Perversion derselben vorantreibt? Ist die Marginalisierung von Mitgliedern der Gesellschaft, die sich mangels Kaufkraft auf diesem Markt nicht behaupten können und zu denen vor allem auch die Kinder gehören, die in wachsendem Maße verarmen und verelenden, nicht gerade Folge eines solchen Denkens in Angebots- und Leistungskategorien? Wir sind uns der Problematik sowohl der Wortwahl, als auch der damit zusammenhängenden Prinzipien und Entwicklungen bewusst und haben daher auf die ebenfalls gängige Wortwahl "Produktkatalog" verzichtet. Wenn wir uns dennoch auf die differenzierte Darstellung von Einzelleistungen eingelassen haben, dann zum einen deshalb, weil bei der Entscheidung über die Verwendung knapper finanzieller Ressourcen bei konkurrierenden Ansprüchen und Angeboten das Preis-Leistungsverhältnis ebenfalls zu berücksichtigen ist, zum anderen, weil wir davon ausgehen, dass die Betonung auf die vielfältigen erbringbaren und tatsächlich erbrachten Leistungen von pädagogisch betreuten Spielplätzen dazu geeignet ist, sie aus dem Ghetto ihrer politischen und materiellen Unterbewertung herauszuführen. In den vergangenen Monaten hat auch über Berlin hinaus unter den Einrichtungen ein intensiver Austausch über die Materialien stattgefunden. Im Ergebnis hat sich bestätigt, dass sie den jeweiligen Trägern im Hinblick auf Selbstevaluation und Selbstdarstellung mindestens ebenso Hilfestellung geben können, wie sie den Jugendhilfeausschüssen eine Entscheidung über die angemessene Förderung einzelner Angebote und Leistungen im Rahmen der verfügbaren Mittel und ihrer politischen Schwerpunktsetzung erleichtern.
Die Angebote und Leistungen, von denen im folgenden die Rede sein wird, sind allerdings kaum mit der Warenwelt der Supermärkte oder mit Häppchen weise nach Kaufkraft servierten Dienstleistungen vergleichbar. Bei der Arbeit auf pädagogisch betreuten Spielplätzen geht es nämlich unter anderem um den Abbau von Benachteiligungen und soziale Integration, um Mitbestimmung und Mitgestaltung, ja letztlich, um die ganzheitlich verstandene Schaffung von positiven Lebens- und Entwicklungsbedingungen für Kinder und Familien in den jeweiligen Städten bzw. Stadtteilen. Diesbezügliche Leistungen, auch wenn sie sich differenziert und einzeln darstellen lassen, sind notwendigerweise komplex und müssen immer in ihrer synergetischen Wechselwirkung betrachtet werden, also danach, wie sich die Leistungen gegenseitig ergänzen und in ihrer Wirkung verstärken und nicht lediglich als additives Gebilde. Sehr treffend wurde dazu bemerkt, dass das Gesamtangebot eines pädagogisch betreuten Spielplatzes eher mit einem Sinfonieorchester zu vergleichen ist, als mit einer Volkshochschule.
Allerdings darf darüber der Leistungsaspekt nicht vergessen werden, also die Frage danach, in welchem Zeitraum und von wie vielen Betroffenen Angebote wahrgenommen werden. Eine Evaluation der auf langfristige Ziele angelegten Arbeit wird zwar nicht im üblichen Jahres- Rhythmus der Mittelbewilligung durchzuführen sein, allerdings ist dennoch eine differenzierte Rechenschaft über die Verwendung der Mittel sinnvoll und notwendig und sollte als Anlass zur Reflexion über die eigene Arbeit verstanden werden. Letztlich geht es darum, sich an den eigenen Maßstäben zu messen und messen zu lassen und nicht an der gelegentlichen Willkür politischer Entscheidungen. Die Orientierung an einem einrichtungsspezifischen Angebots- und Leistungskatalog kann dabei eine hilfreiche Grundlage sein.
Als zentrale Entscheidungsgrundlage zur Evaluation der Arbeit und zur Verwendung der knappen Haushaltsmittel ist sie allerdings nur geeignet, wenn sie systematisch, also von allen vergleichbaren öffentlichen und freien Einrichtungen und kontinuierlich angewandt wird. Wer im Angebots- und Leistungskatalog für pädagogisch betreute Spielplätze lediglich eine Handhabe zur Legitimation weiterer Kürzungen im Jugendhilfebereich sucht, handelt unverantwortlich und letztendlich leistungsfeindlich.
Der vorliegende Katalog erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder andauernde Gültigkeit. Die Arbeit von pädagogisch betreuten Spielplätzen steht immer in Wechselbeziehung zu gesellschaftlichen Entwicklungen und auch zu konkreten Ansprüchen aus dem Kreis der NutzerInnen bzw. dem sozialen Umfeld. Insofern handelt es sich um einen ersten, erweiterbaren und weiter diskussionsfähigen Entwurf zur differenzierten Beschreibung der Angebote und Leistungen von pädagogisch betreuten Spielplätzen. Anregungen und Kritik wurden systematisch auf der Berliner Jahrestagung "Oasen in der Großstadtwüste III" im Mai 1998 und im Rahmen eines bundesweiten Austausches des BdJA vom 16.-18. Oktober 1998 gesammelt. Darüber hinaus gab es einen konstruktiven Dialog mit dem nordrheinwestfälischen Verband für offene Kinder und Jugendarbeit (ABA). Wir haben uns bemüht, dies bei der Überarbeitung der Materialien zu berücksichtigen. Wir sind überzeugt, dass mit der vorliegenden Auflage nun ein brauchbares Instrument für die flächendeckende praktische Anwendung vorliegt.
Der Katalog besteht aus zwei Teilen, die sich aufeinander beziehen, aber auch unabhängig voneinander eingesetzt werden können. Den weitgehend unveränderten "Standards und Qualitätskriterien" folgen die "Angebots- und Leistungsblätter", die über entsprechende Kennzeichnung zu Leistungsgruppen zusammengefasst wurden. Jedes Blatt enthält:
eine differenzierte Beschreibung der jeweiligen Zielgruppe | |
eine qualitative und quantitative Zielformulierung mit Bezug auf gesetzliche Grundlagen | |
eine Beschreibung des Leistungsumfanges | |
Freiraum zur Beschreibung bereitgestellter Räume, Flächen und Ressourcen und der Leistungszeiten | |
Tabellen zur Kostenberechnung und zum Anteil der Eigenleistungen |
Es handelt sich um eine Systematik, die direkt von den Projekten und Einrichtungen übernommen werden kann, die aber jeweils der Vervollständigung bedarf und damit trotz einheitlicher Leistungsbeschreibungen und Qualitätskriterien den Einrichtungen ein hohes Maß an Autonomie in der Entwicklung eines eigenständigen Profils erlaubt. Zur Erleichterung der Nutzung wird dies im Anhang anhand von Fallbeispielen illustriert.
Maritta Giermann, Oliver Ginsberg, Anette Rose, Martyn Sorge
STANDARDS UND QUALITÄTSKRITERIEN
FÜR
PÄDAGOGISCH BETREUTE SPIELPLÄTZE
Anmerkung zu den Standards und Qualitätskriterien
Im Herbst 1995 begann der Landesarbeitskreis der Berliner Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe intensiv Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze zu diskutieren. Diese Plätze tragen verschiedene Namen. Sie werden z. B. Abenteuerspielplatz, Kinderbauernhof, Jugendfarm, Bauspielplatz, Aktivspielplatz, Robinsonspielplatz usw. genannt. Unabhängig von ihrer Bezeichnung stellen diese Einrichtungen wichtige Elemente der sozialen Infrastruktur für Kinder, Jugendliche und die jeweilige Nachbarschaft dar. Sie übernehmen damit gesetzlich festgelegte Aufgaben der Kinder und Jugendhilfe nach dem VIII. Sozialgesetzbuch (KJHG).
Aus der Diskussion entstanden die "Standards und Qualitätskriterien für pädagogisch betreute Spielplätze". Sie beziehen sich sowohl auf Qualitäten als auch auf die Leistungsfähigkeit von pädagogisch betreuten Spielplätzen. Sie können auch als Evaluationsmodell für einzelne Einrichtungen genutzt werden. Für die Gewährleistung adäquater Arbeitsbedingungen (Bereitstellung von Flächen, leistungsgerechte Förderung) sind allerdings auch die politischen EntscheidungsträgerInnen verantwortlich. Es ist klar, dass in nicht wenigen innerstädtischen Gebieten nur sehr kleine Flächen für diese Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden (können). Dies wirkt sich unter Umständen auf die Leistungsfähigkeit der Plätze aus, muss jedoch nicht grundsätzliche Qualitäten in Frage stellen (z .B.: Qualifikation der MitarbeiterInnen, Partizipation der Zielgruppen, Erreichung inhaltlicher Ziele, Zufriedenheit der Zielgruppen, soziale Akzeptanz etc.).
Die Standards und Qualitätskriterien sollen einen Beitrag dazu leisten, die Förderungspolitik in der Kinder- und Jugendhilfe auf eine sachlichere bzw. fachlich nachvollziehbarere Grundlage zu stellen. Sie sollen aber auch gegenüber politischen EntscheidungsträgerInnen als Argumentation zur Sicherung bzw. Verbesserung der Rahmenbedingungen dienen. Der Landesverband der Berliner Abenteuerspielplätze und Kinderbauernhöfe (AKiB) hat auf dieser Grundlage den Angebots- und Leistungskatalog für pädagogisch betreute Spielplätze erarbeitet. Beide zusammen ergeben eine sinnvolle Grundlage für Leistungsvereinbarungen zwischen Trägern und der Verwaltung.
Die in den jeweiligen Angebots- und Leistungsblättern (A/L-Blätter) genannten Qualitätsindikatoren nehmen Bezug auf die folgenden "Standards und Qualitätskriterien" Sie stellen nur einen Teilbereich der Qualitätskriterien dar und erlauben keine erschöpfende Evaluation der Einrichtung als ganzes. (Das ganze ist mehr als die Summe seiner Teile). Umgekehrt lassen sich die in den "Standards und Qualitätskriterien" genannten Indikatoren nicht immer auf jede Einzelleistung anwenden. In den Angebots- und Leistungsblättern sind lediglich die Indikatoren aufgeführt, die eine leistungsspezifische Evaluation erlauben. In der folgenden Übersicht sind für diese Indikatoren jeweils Kapitel und Seite des SQPbS angegeben, um die Referenz zu erleichtern.
| Qualitätsindikatoren in den A/L-Blättern | Fundstelle im SQPbS | |
Vielfalt |
Kap I, 1.1. |
S.3 |
Artenvielfalt |
Kap I, 4. |
S.5 |
Struktur- und Ausstattungsvielfalt |
Kap I, 5.2. |
S.5/6 |
Angebots- und Themenvielfalt |
Kap II, 1.3. |
S.8 |
Fachlichkeit |
Kap I, 3.1./3.2./3.3. |
S.4/5 |
Kontinuität |
Kap I, 1.1. |
S.3 |
Integrativität |
Kap I, 1.1. |
S.3 |
Partizipativität |
Kap II, 1.1. |
S.8 |
Termintreue |
Kap II, 3. |
S.9 |
Bekanntheitsgrad / Akzeptanz |
Kap III, 1.1./4. |
S.10/11 |
Nutzungsgrad / Attraktivität |
Kap III, 1.2./3. |
S.10/11 |
Vernetzungsgrad |
Kap I, 2.4./III, 4. |
S.4/S.11 |
Übersicht über die Qualitätsbereiche
| I. STRUKTURQUALITÄT (35%) | II. PROZESSQUALITÄT (15%) |
| 1. Zielstellung / Prinzipien | 1. Input |
| 1.1. Leitbild/ Arbeitsprinzipien | 1.1. Beteiligung der Zielgruppen |
| 1.2. Ziele/ Arbeitsinhalte 1.3. Zielgruppen |
1.2. Kontinuierliche
Bedarfsfeststellung 1.3. Methodenauswahl / Angebots- und Themenvielfalt |
| 2. Organisation | 2. Planung |
| 2.1. Zuständigkeiten/ Entscheidungsstrukturen | 2.1. Angebotspläne/Programme |
| 2.2. Verhaltenspfade/ Verfahrensabläufe | 2.2. Dienstplanung |
| 2.3. Interne Kommunikationsstruktur | 2.3. Finanzplanung |
| 2.4. Vernetzung / Kooperation | 2.4. Reserven/Freiräume |
| 3.
Personal / MitarbeiterInnen / Fachlichkeit der Arbeit |
3. Umsetzung / Termintreue |
| 4. Evaluation | |
| 3.1. Qualifikation/Suche/ Auswahl/ 3.2. Einsatz |
4.1. Auswertung des Feedbacks |
| 3.3. Weiterbildung/ Personalentwicklung | 4.2. Systematische Evaluation |
| 3.4. Zufriedenheit | |
| III. ERGEBNISQUALITÄT (50%) | |
| 4. Tierhaltung | |
| 5. Ressourcen | 1. Erreichung der Betriebsziele |
| 5.1. Flächen/ Räumlichkeiten | 1.1. Erreichung der Zielgruppen / zielgruppenspezifische |
| 5.2. Ausstattung/ Erfahrungsfelder | Akzeptanz |
| 5.3. Öffnungszeiten | 1.2. Auslastung der Einrichtung / Attraktivität |
| 5.4. Finanzen/ Eigenleistungen | 1.3. Wirtschaftlichkeit |
| 5.5. Gerätepool | 1.4. Eigenleistungen/ Drittmittel |
| 6. Management | 2. Erreichung der inhaltlichen Ziele |
| 6.1. Information/Akquisition | 3. Zufriedenheit Zielgruppen |
| 6.2. Zukunftssicherung/ Innovation | |
| 6.3. Qualitäts- und Kostenkontrolle | 4. Soziale Akzeptanz / Gemeinwesenbezug / |
| 6.4. Krisenbewältigung | Vernetzungsgrad |
I. STRUKTURQUALITÄT
1. Zielstellung und Prinzipien
1.1. Leitbild/ Arbeitsprinzipien
Pädagogisch betreute Spielplätze erweitern neben Schule und Familie wesentlich den kindlichen bzw. jugendliche Sozialisationsrahmen und unterstützen die gesamte Persönlichkeitsentwicklung der Heranwachsenden. Die Plätze sind ganzjährig geöffnet, verfügen über ein vielfältiges Angebot an Erfahrungsfeldern und sind immer pädagogisch betreut. Sie sind darüber hinaus Stätten sozialer Begegnung und Integration. Sie fördern dabei durch Bereitstellung selbständig nutzbare Strukturen, sowie im Rahmen animatorischer Angebote nicht nur Kontakte unter den Kindern und Jugendlichen sondern auch zwischen den Generationen und Kulturen. Dabei kommen folgende Arbeitsprinzipien zum Tragen:
| Offenheit (offene Gruppen, keine Ausgrenzung) | |
| Freiwilligkeit (Die Teilnahme soll durch Animation und Motivation erreicht werden) | |
| Kostenfreiheit (Schließt Beiträge zu einzelnen Angeboten nicht aus) | |
| Kontinuität (Verbindlichkeit von Angeboten und Bezugspersonen) | |
| Veränderbarkeit (Flexibilität in Bezug auf Interessen und Bedürfnisse der Zielgruppen) | |
| Gestaltbarkeit (physische und ideelle Freiräume zur Verwirklichung eigener Ideen) | |
| Vielfalt (als Struktur-, Ausstattungs-, Angebots-, Themen- und ggf. Artenvielfalt - Vgl.: Kap. I, 4./5.) | |
| Transparenz (Durchschaubarkeit und Regelhaftigkeit von Strukturen) | |
| Partizipation (Mitwirkung der Zielgruppen an Gestaltung und Angeboten - Vgl.: Kap II, 1.1.) | |
| Unterstützung der Selbstorganisation der Zielgruppen | |
| Integration (verschiedener gesellschaftlicher Gruppen) |
1.2. Ziele/ Arbeitsinhalte
Spezifische Arbeitsinhalte und Ziele ergeben sich aus einer Bedarfsanalyse, die dem sozialen Umfeld und den strukturellen Möglichkeiten Rechnung trägt. Es lassen sich aber allgemeinverbindliche Ziele und Arbeitsinhalte benennen, die auch für andere Bereiche der Jugendarbeit gelten. Diese sind größtenteils in § 74 KJHG formuliert:
| Gemeinschaftsfähigkeit | |
| Verantwortlichkeit | |
| Selbstbewußtsein | |
| Demokratieverständnis | |
| Soziales Engagement | |
| Abbau von Benachteiligungen | |
| Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen | |
| Herausbildung einer Geschlechtsidentität | |
| Ökologische Handlungskompetenz | |
| Toleranz und Verständnis für andere Kulturen | |
| Generationsübergreifende Kontakte | |
| Gesundheitsförderung | |
| Partizipation und Selbstorganisation |
1.3. Zielgruppen
Die Kernzielgruppe pädagogisch betreuter Spielplätze sind Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren, insbesondere die sogenannten "Lückekinder", die in der klassischen Angebotsstruktur benachteiligt sind unabhängig von Rasse, Nationalität oder Geschlecht. Zur erweiterten Zielgruppe gehören aber auch Kleinkinder, ältere Jugendliche und Erwachsene, junge Familien und SeniorInnen.
2. Organisation
2.1. Zuständigkeiten und Entscheidungsstrukturen
Wie andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sollten auch pädagogisch betreute Spielplätze eine transparente Struktur von Zuständigkeiten und Entscheidungsabläufen bzw. -kompetenzen aufweisen. Diese werden beispielsweise in Satzungen, Geschäftsordnungen, Stellenausschreibungen, Platzregeln und Selbstdarstellungen formuliert. Für spezielle Arbeitsbereiche (Tierhaltung, Werkstatt etc.) sollte es eine fachlich fundierte Zuständigkeit geben.
2.2. Verhaltensregeln und Verfahrensabläufe
Im Umgang mit den Zielgruppen sollten für sensible Schnittstellen (häufig wiederkehrende Situationen, bei denen die Begegnung mit Kindern, Jugendlichen und Eltern weitreichende Konsequenzen für das Gelingen oder Mißlingen der Arbeit mit sich bringt) Verhaltenspfade festgelegt bzw. formuliert werden. Es sollten auch Verfahren für die Schlichtung innerbetrieblicher Streitigkeiten etc. entwickelt werden.
2.3. Interne Kommunikationsstruktur
Das Funktionieren der innerbetrieblichen Kommunikation ist eine wichtige Voraussetzung zur Erreichung der selbstgesetzten Ziele. Regelmäßige Teamsitzungen gehören dazu genauso wie eine frühzeitige und umfassende Berichterstattung bei Auftreten veränderter Rahmen- und Arbeitsbedingungen etc.
2.4. Vernetzung/Kooperation
Keine Einrichtung existiert im "luftleeren Raum". Die Vernetzung sowohl mit gleichartigen Einrichtungen als auch mit anderen Einrichtungen (beispielsweise aus dem sozialen Umfeld) ist wichtig, um synergetische Effekte auszunutzen und Ressourcen effizient zu nutzen. Vernetzung ist keine statische Angelegenheit, sondern die aktive Gestaltung von Kommunikation und Kooperation.
3. Personal/MitarbeiterInnen/Fachlichkeit der Arbeit
3.1. Qualifikation / Suche / Auswahl
Zu besetzende Stellen auf pädagogisch betreuten Spielplätzen werden öffentlich ausgeschrieben. In den Stellenbeschreibungen wird auf spezifische Arbeitsbedingungen und Qualifikationen hingewiesen. Die personelle Fachlichkeit kann als gewährleistet gelten,
| wenn eine der Arbeit entsprechende Ausbildung abgeschlossen wurde oder eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung in dem betreffenden Bereich besteht | |
| bei ausgewogener Besetzung mit weiblichem und männlichen MitarbeiterInnen | |
| bei Anwesenheit von mind. 2 qualifizierten, regulären Fachkräften während der gesamten Betreuungszeit für die Gewährleistung der Grundversorgung (vgl. Anlage 2) |
3.2. Einsatz
Unabhängig von der beruflichen Qualifikation bzw. Berufserfahrung muß dafür Sorge getragen werden, daß die MitarbeiterInnen (auch freiwillige) so eingesetzt werden, daß sie weder über- noch unterfordert sind. Dabei sollte immer Spielraum zur Entfaltung von Eigeninitiative gegeben sein. Es sollte vermieden werden, unangenehme Arbeiten regelmäßig an MitarbeiterInnen mit geringerer Qualifikation zu delegieren. Der Einsatz der MitarbeiterInnen erfolgt überwiegend im Freien und orientiert sich vor allem am Besucheraufkommen (flexible Arbeitszeiten-Regelungen).
3.3. Weiterbildung/Personalentwicklung
Es findet eine kontinuierliche Weiterbildung an mindestens 40 Stunden pro Jahr statt. Über Bereitstellung von Fachliteratur und die regelmäßige Information über Fortbildungsmöglichkeiten wird die Eigenmotivation zur Fortbildung gestärkt.
3.4. Zufriedenheit
Die Zufriedenheit von MitarbeiterInnen ist wesentliche Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit. Sie läßt sich u.a. an Fehlzeiten und Fluktuationsgrad bemessen, andererseits auch an der Übernahme von Verantwortung und Eigeninitiative über die vertragliche Arbeitsverpflichtung hinaus.
4. Tierhaltung
Soweit es die Flächenausstattung zuläßt, betreiben die Einrichtung Tierhaltung. Artenvielfalt wird angestrebt, dabei sollten mindestens zehn der folgenden Tierarten bzw. -gruppen gehalten werden: Ponies, Großpferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Hunde, Katzen, Frettchen, Gänse, Enten, Hühner, sonstige Vögel, Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Ratten, Mäuse, sonstige Säuger, Fische, Amphibien, Reptilien. Dabei werden die Grundsätze artgerechter Haltung und des Tierschutzes beachtet. Insbesondere ist auf ausreichenden Bewegungsraum und die Ermöglichung arteigenen Verhaltens zu achten. Eine ausschließliche Käfighaltung bzw. Haushaltung findet grundsätzlich nicht statt.
5. Ressourcen
5.1. Flächen/ Räumlichkeiten
Für die adäquate Umsetzung der inhaltlichen Ziele steht eine Fläche von 6.000 m² bis 15.000 m² zur Verfügung. Als Aufenthaltsmöglichkeiten für kritische Witterungsbedingungen und für Werkstätten stehen beheizte Räumlichkeiten von 100 m² bis 250 m² zur Verfügung. Dabei soll sowohl Raum für spezifische Angebote, als auch zur freien Nutzung/Gestaltung zur Verfügung stehen. (Orientierungswerte für spezielle Flächen finden sich in Anlage 4). Ein Trinkwasseranschluß ist obligatorisch, ein Stromanschluß sinnvoll. Auf Abwasserentsorgung kann bei Sicherstellung von adäquaten Alternativen verzichtet werden.
5.2. Erfahrungsfelder/ Ausstattung
Eine Struktur- und Ausstattungsvielfalt der Einrichtung wird angestrebt. Strukturvielfalt liegt vor, wenn vier der folgenden sechs Erfahrungsfelder abgedeckt sind. Ausstattungsvielfalt liegt vor, wenn mindestens neun der folgenden zwölf Ausstattungsmerkmale erfüllt sind:
Erfahrungsfelder:
|
|
||||
|
|
||||
|
|
Ausstattungsmerkmale:
| Freiflächen und überdachte Aufenthaltsbereiche (mindestens zum Teil heizbar) | |
| Küche | |
| Werkstätten mit Lagerräumen | |
| Bauspielbereich | |
| Wasserbereich(e) | |
| Feuerstelle(n) | |
| Grünflächen, Gärten und Gehölze | |
| Tiergehege bzw. Reitkoppel und Ställe | |
| Bühne bzw. Raum für Veranstaltungen | |
| Spiel- und Sportflächen | |
| Klettermöglichkeiten | |
| Kleinkinderspielbereich. |
5.3. Öffnungszeiten / Betreuungszeiten
Die Plätze sollen ganzjährig nutzbar sein. Die Öffnungszeiten lassen sich nur zielgruppen- und bedarfsorientiert konkretisieren. Eine durchschnittliche Öffnungsdauer von wöchentlich mindestens 40 Stunden ist für den Grundbetrieb angemessen. Die Betreuung spezieller Zielgruppen und die sozialräumlichen Bedingungen (z.Bsp. unterdurchschnittliche Freiflächenversorgung der Nachbarschaft) können eine erweiterte Öffnungszeit erforderlich machen. Die Betreuung soll auch an Wochenenden und in der Ferienzeit gewährleistet sein
5.4. Finanzen / Eigenleistungen
Der Finanzbedarf ist abhängig von Größe, Besucheraufkommen, Betreuungsumfang und Angebotsstruktur. Der Bedarf zur Absicherung des Grundbetriebs mit mind. zwei gleichzeitig anwesenden Fachkräften (Vgl. I.3.1. bzw. III.1.2. + 1.3.) entspricht der Förderung von 3,5 Stellen zuzüglich der Kosten für Unterhaltung und Tierversorgung (vgl. Anlage 5) plus 8 % Aufschlag für das Projektmanagement. Ein erhöhter Grundbedarf ergibt sich, wenn:
| der Grundbedarf an pädagogisch betreuten Spielplätzen im Stadtteil zu weniger als 50% abgedeckt ist | |
| die Bevölkerungsdichte den städtischen Durchschnittswert um mind. 50% übersteigt | |
| die Freiflächenversorgung mind. 50% unter dem städtischen Durchschnittswert liegt | |
| die Versorgung mit allg. Spielplatz- oder Sportflächen mind. 50% unter dem Richtwert liegt | |
| die Einrichtung in einem sozialen Brennpunkt liegt. Dieser Fall liegt z.Bsp. vor, wenn: | |
| die Zahl der Arbeitslosen oder Sozialhilfeempfänger min. 50% über dem Durchschnittswert liegt | |
| der Anteil von MigrantInnen bzw. AusländerInnen min. 50% über dem Durchschnittswert liegt |
Diese finanzielle Grundabsicherung sollte auf kommunaler Ebene bzw. durch die jeweils für Jugendhilfeplanung verantwortliche Stelle gewährleistet sein. Auf ihrer Basis läßt sich ein zusätzlicher Eigenleistungsbeitrag (freiwillige Arbeitsleistung plus Geld und Materialspenden) im Wert von 10-20 % des Finanzvolumens erbringen. Eine ausreichende Grundförderung ist mittel- bis langfristig auch Voraussetzung zur sinnvollen Integration von Beschäftigungsmaßnahmen, PraktikantInnen, Zivildienstleistenden etc.
5.5. Gerätepool
Eine komplette Ausstattung einer Einrichtung mit technischen Geräten (nicht zu verwechseln mit der Ausstattung im Bereich der Erfahrungsfelder) ist nicht Voraussetzung für eine qualitative Arbeit, wenn die Nutzung der notwendigen Geräte im Bedarfsfall über einen gemeinsamen Gerätepool mit anderen Einrichtungen gewährleistet ist. Dadurch werden Ressourcen effizienter genutzt und eine Vernetzung mit anderen Einrichtungen unterstützt.
6. Management
6.1. Information/ Akquisition
Die Einrichtungen bemühen sich um umfassende Berichterstattung bzw. Information über ihre Arbeit und die Angebote. Mögliche Informationsquellen können sein:
| Arbeitsberichte/ Projektberichte | |
| Erstellung eines spezifischen Produkt- und Leistungskataloges | |
| Selbstdarstellungen, Faltblätter bzw. Programme | |
| Presse- bzw. Medienerklärungen | |
| Informationstafeln | |
| Informationsbüro/ -referentIn mit regelmäßigen Sprechzeiten (bei größeren Einrichtungen sinnvoll) |
Als Maßstab der Informationsqualität dient insbesondere der Bekanntheitsgrad der Einrichtung und der speziellen Angebote bei der/den angesprochenen Zielgruppe/n sowie den Förderstellen. Wichtig ist darüber hinaus die Verfolgung einer aktiven Akquisitionspolitik, d.h. Kontaktaufnahme mit potentiellen freiwilligen MitarbeiterInnen, Spendern und Sponsoren, sowie Drittmittelquellen. Als Qualitätsmaßstab kann z.Bsp. die Erreichung des o.g. Eigenleistungsanteils angesehen werden. Möglich wäre ist auch die Realisierung von zusätzlichen Angeboten bzw. Projekten über Drittmittel.
6.2. Zukunftssicherung/ Innovation
Zukunftssicherung bezieht sich zum einen auf die perspektivische Formulierung von mittel- bis langfristigen Entwicklungsplänen bzw. -programmen. Zum anderen ist hier die Initiierung bzw. die Durchführung innovativer Angebote, bzw. Angebotsformen angesprochen. Die bloße Fortschreibung bisheriger Angebote über einen längeren Zeitraum genügt nicht diesem Qualitätsmerkmal. Ebensowenig geht es lediglich um die Umsetzung von Neuheiten. Innovationen müssen sich vielmehr auf eine verobjektivierbare soziale, politische, ökonomische oder ökologische Entwicklung bzw. einen erkennbaren Handlungsbedarf beziehen.
6.3. Qualitäts- und Kostenkontrolle
Die Einrichtungen verfügen über ein System der Qualitäts- und Kostenkontolle. Dazu ist zum einen eine ordentliche Buchhaltung Voraussetzung, andererseits müssen Qualitätsparameter bzw. Leistungsziele formuliert werden, die überprüfbar sind. Die Ergebnisse der Überprüfung sind Bestandteil der Ergebnisqualität. Für die Beurteilung des Managements ist zunächst wichtig, daß ein System der Qualitäts- und Kostenkontrolle existiert und angewendet wird. Der vorliegende Katalog von Qualitätskriterien kann dabei zur Evaluation herangezogen werden. Im übrigen gelten die Regeln der ordentlichen Buchhaltung
6.4. Krisenbewältigung
Jede Einrichtung ist bisweilen mit Ereignissen konfrontiert, welche die gesamte Einrichtung oder wesentliche Teile der Arbeit in Frage stellen können. Ein Kriterium zur Beurteilung der Managementqualität ist, daß sich anbahnende Krisen rechtzeitig erkannt werden, daß Interventionsstrategien entwickelt werden und nicht zuletzt, daß solche Krisen bewältigt werden.
II. PROZESSQUALITÄT
1. Input
1.1. Beteiligung der Zielgruppen
Die Beteiligung der Zielgruppen an der Gestaltung der Einrichtung und der Entwicklung bzw. Planung der Angebote ist wesentliche Bedingung für eine erfolgreiche Arbeit.
Partizipationsmöglichkeiten sind u.a.:
| Persönliche Gespräche, Kinderplenum, Nachbarschaftsversammlungen, Elternsprechstunden etc. | |
| öffentliche Mitgliederversammlungen | |
| Sammlung von Verbesserungsvorschlägen, Anonyme Meinungsumfragen, Meckerkasten | |
| Aufgreifen von Eigeninitiativen der Zielgruppen | |
| Zukunftswerkstätten o.ä. partizipatorische Planungsprozesse |
Häufigkeit und Umfang von Partizipationsmöglichkeiten kennzeichnen die Partizipativität
1.2. Kontinuierliche Bedarfsfeststellung
Die kontinuierliche Bedarfsfeststellung erfordert zum einen die Überprüfung bestehender Angebote bzw. ihrer Nutzung, sowie die Auseinandersetzung mit neuen Ansprüchen und Ideen, die im Rahmen der Partizipationsprozesse erkennbar geworden sind. Dazu ist wenigstens einmal jährlich eine "Angebotsinventur" vorzunehmen, was sinnvollerweise im Zusammenhang mit einer umfassenden Evaluation der Arbeit geschieht. Bedarfsfeststellung kann auch aufsuchende Jugendarbeit beinhalten, da Bedarf bzw. Bedürfnisse möglicherweise nicht innerhalb der Einrichtung erkennbar sind.
1.3. Methodenauswahl/ Angebots- und Themenvielfalt
Ob die ausgewählten Methoden geeignet sind, wird in der Regel erst rückblickend erkennbar. Entscheidend für die Prozeßqualität ist, daß über die Auswahl überhaupt reflektiert wird, bzw. daß ein bewußter Auswahl- und Entscheidungsprozeß stattfindet. Grundsätzlich ist immer eine Angebots- und Themenvielfalt anzustreben. Von Angebotsvielfalt kann dann ausgegangen werden, wenn mindestens die Hälfte aller Angebote eines Quartals bzw. einer Jahreszeit sich von den Angeboten des vorherigen Quartals bzw. der vorherigen Jahreszeit unterscheiden. Themenvielfalt ist gegeben, wenn mindestens vier der folgenden Themenfelder abgedeckt sind: Natur und Umwelt, Gesundheit und Ernährung, Kunst und Kultur, Politik und Soziales, Handwerk und Technik.
2. Planung
2.1. Angebotspläne/Programme
Die Einrichtungen betreiben eine kontinuierliche Angebotsplanung. Dies schlägt sich zum Beispiel in der Herausgabe von Informationsblättern zu Art, Umfang, Zeitpunkt und eventuellen Kosten spezieller Angebote oder auch in der Herausgabe regelmäßiger Programme bzw. Produkt- und Leistungskataloge nieder. Auch die jeweilige Aktualisierung von Selbstdarstellungen ist hier angesprochen. Hinweise können aber auch vor Ort auf Tafeln etc. angebracht sein. Auch Bemerkungen zur angesprochenen Zielgruppe können dabei eine Rolle spielen.
2.2. Dienstpläne
Dienstpläne sind wichtig zur Identifizierung der Ansprechpersonen bzw. Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten unter den MitarbeiterInnen sowie für die BesucherInnen. Letzteres macht die Veröffentlichung in irgendeiner Form notwendig. In den Bereich der Dienstplanung fällt auch eine geregelte Urlaubsplanung. Die Festlegung der Verantwortlichkeit durch Dienstpläne kann auch in Versicherungsfällen wichtig sein.
2.3. Finanzplanung
Die Finanzplanung wird in der Regel jeweils für ein Jahr im voraus erstellt. Sie enthält zum einen die wichtigsten Ausgabenposten im Rahmen zu erwartender Einnahmen bzw. Fördermittel, sowie eine Prioritätenliste für den Fall, daß diese hinter den Erwartungen zurückbleiben. Auch die Bildung von Rückstellungen für Notfälle ist notwendiger Bestandteil der Finanzplanung.
2.4. Reserven/Freiräume
Sowohl zeitlich, als auch materiell sollten immer Freiräume für unvorhergesehene bzw. spontane Maßnahmen beibehalten werden. Dies ist wichtig für die Flexibilität und eventuelle Krisenbewältigung sowie die Basis für Eigeninitiative und Innovation. Dazu gehört beispielsweise, daß über Zeiten für Vorbereitungen, Teamsitzungen, Evaluationsprozesse etc. hinaus ein Teil der Arbeitszeit der MitarbeiterInnen aus der Betreuungsarbeit ausgenommen bleibt.
3. Umsetzung / Termintreue
Die Einrichtungen bemühen sich um eine Umsetzung der Programmpläne und Entwicklungsziele. Die Umsetzung läßt sich auf verschiedene Art und Weise dokumentieren. Eine gängige Form der Dokumentation ist die Herausgabe eines Jahresberichtes, in dem die geleistete Arbeit eines Jahres mit den Planvorstellungen abgeglichen werden. Dieser Bericht sollte auch eine grobe finanzielle Jahresbilanz und eine Übersicht über Besucheraufkommen bzw. Besucherstruktur enthalten. Spezielle Projekte oder Veranstaltungen können auch separat dokumentiert werden. Für die Dokumentation eignen sich auch audiovisuelle Medien. Ein wichtiger Qualitätsindikator zur Bestimmung der Zuverlässigkeit bzw. einer adäquaten Umsetzung ist die Termintreue. Sie bemißt sich am Einhaltungsgrad vereinbarter bzw. angekündigter Termine und sollte bei min. 90% liegen
4. Evaluation
4.1. Auswertung des Feedbacks
Die Einrichtungen bemühen sich um eine kontinuierliche Sammlung und Auswertung des verbalen oder nonverbalen Feedbacks seitens der Zielgruppen. Die Auswertung kann im Rahmen regelmäßiger Besprechungstermine, im Zuge der Nachbereitung des Arbeitstages, im Anschluß an spezielle Veranstaltungen oder über partizipatorische Evaluationsveranstaltungen (Kinderplenum, Teestunde etc.) geschehen (vgl. 1.1. Beteiligung von Zielgruppen). Sammlung von Feedback kann auch erfolgen über Meckerwand, Briefkasten, Gästebuch, Abschlußberichte von PraktikantInnen, ZDL etc. Die Auswertung sollte protokolliert bzw. dokumentiert werden.
4.2. Systematische Evaluation
Mindestens einmal jährlich sollte eine umfassende Selbstevaluation stattfinden, in der systematisch alle Qualitätsaspekte der Einrichtung "abgearbeitet" werden. Diese Selbstevaluation läßt sich gegebenenfalls durch Hinzuziehung einer Supervisionskraft unterstützen, sie kann aber auch im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung des Trägers stattfinden. Die Arbeit auf dem pädagogisch betreuten Spielplatz sollte für diesen Zeitraum ruhen.
III. ERGEBNISQUALITÄT
1. Erreichung der Betriebsziele
1.1. Erreichung der Zielgruppen / zielgruppenspezifische Akzeptanz
Die angestrebte Kernzielgruppe sollte mindestens 50 % des Besucheraufkommens darstellen. Dabei ist nicht allein die reine Besucherzahl entscheidend, sondern auch die Aufenthaltsdauer und die Betreuungszeit. Die Einrichtung sollte auch bei der Mehrheit der Kinder im Einzugsbereich bekannt sein, welche die Einrichtung nicht besuchen und von diesen zumindest akzeptiert werden.
1.2. Auslastung der Einrichtung / Attraktivität
Die Auslastung gilt als wichtigster Indikator für die Attraktivität einer Einrichtung. Eine Auslastung der Einrichtung ist dann gegeben, wenn durchschnittlich mindestens drei Viertel der Kapazität einer Einrichtung ausgelastet sind. Für die Tageskapazität einer Einrichtung kann bei einer adäquaten Ausstattung ein Richtwert von 50-60 m² Fläche pro NutzerIn angenommen werden, unter der Voraussetzung, daß in etwa ein Betreuungsschlüssel von 1:25 (Eine Betreuungskraft pro 25 Ki/Ju und Tag) erreicht wird. Für soziale Brennpunkte kann auch ein Betreuungsschlüssel von 1:10 bis 1:15 erforderlich sein.
1.3. Wirtschaftlichkeit
Ein durchschnittlicher Kostensatz von max. 10-15 DM pro BesucherIn und Tag bzw. 15-20 DM je BesucherIn aus der Kernzielgruppe und Tag sollte im Grundbetrieb bei Standardausstattung und normaler Betreuungsanforderung erreicht werden. Dies wird anhand der folgenden Beispielrechnung illustriert:
| Bei DM 300.000 DM Grundförderung, 300 Öffnungstagen und einem Kostensatz von 10 bzw. 20 DM pro BesucherIn und Tag ergibt sich ein Mindestbesucheraufkommen von max.100 BesucherInnen pro Tag insgesamt bzw. mind. 50 BesucherInnen pro Tag aus der Kernzielgruppe. |
Ein wichtiger Grundsatz zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit ist neben der Auslastungsgewährleistung einer Einrichtung die Forderung, daß bei Investitionen und Anschaffungen mit einem Wert über 800 DM vor der Entscheidung grundsätzlich Kostenvergleiche eingeholt werden, um das günstigste Angebot zu ermitteln. Bei Materialverbrauch z.Bsp. im Rahmen von Kurs- oder Werkstattangeboten ist grundsätzlich von einer sozialverträglichen Kostenbeteiligung auszugehen, um einen sparsamen Verbrauch sicherzustellen. Wiederverwertung von Materialien hat Vorrang vor Neukauf. Die gemeinsame Nutzung von teuren Maschinen und Geräten mit anderen Einrichtungen sollte genauso selbstverständlich sein wie energieeffiziente Architektur und Geräte.
1.4. Eigenleistungen/ Drittmittel
Unter Voraussetzung einer adäquaten Grundförderung ist je nach sozialen Rahmenbedingungen ein Eigenleistungsanteil (Gegenwert unbezahlter Arbeit, Eigeneinnahmen, Sach- und Geldspenden) von 10-20% vom Gesamtwert der Leistungen realistisch und sollte von den Einrichtungen erbracht werden. Zur Vermeidung von Verzerrungen in der Angebotsstruktur und zur Gewährleistung der Kontinuität sollte der Anteil an Drittmitteln zur Finanzierung von Sondermaßnahmen nicht mehr als 25% des gesamten Leistungsvolumens betragen. Dies betrifft nicht einmalige Zuwendungen für Investitionen, sondern v.a. Honorarkräfte und befristete Beschäftigungsmaßnahmen. Der Grundbetrieb ist mittel- bis langfristig durch eine kommunale Regelfinanzierung sicherzustellen.
2. Erreichung der inhaltlichen Ziele
Ob die unter Punkt I.1.2. genannten Ziele erreicht werden, läßt sich teilweise nur über einen längeren Zeitraum feststellen. Zur Dokumentation kommen z.Bsp. Fallbeschreibungen, Projektberichte oder sozialempirische Studien in Frage. Da solche Verfahren relativ aufwendig sind, sprengen sie in der Regel die Arbeitskapazitäten der Einrichtungen. Hier lassen sich u.a. über Zusammenarbeit mit universitären Forschungseinrichtungen Evaluationsmethoden entwickeln und anwenden. Der Beitrag zum Abbau von Benachteiligungen wird sich auch indirekt an der Repräsentation benachteiligter Zielgruppen in der Besucherstruktur ablesen.
3. Zufriedenheit der Zielgruppen
Für die Evaluation der Zufriedenheit mit der Einrichtung, den MitarbeiterInnen und Angeboten seitens der Zielgruppen bzw. NutzerInnen gibt es eine Reihe von direkten und indirekten Methoden. Es kommen z.Bsp. in Frage:
| Persönliche Gespräche | |
| Anonyme Umfragen, "Hitlisten" | |
| Registrierung der Aufenthaltsdauer und -häufigkeit | |
| Feststellung der Akzeptanz von "Spielregeln" | |
| Ermittlung der Unterstützung der Einrichtung bzw. Übernahme von Verantwortung für die Einrichtung |
4. Soziale Akzeptanz / Gemeinwesenbezug / Vernetzungsgrad
Ein wichtiger Maßstab für die Akzeptanz im sozialen Umfeld ist der Umfang der freiwilligen Mitarbeit in der Einrichtung. Die Anzahl ehrenamtlich geleisteter Arbeitsstunden sollte in der Größenordnung von 10-20% der bezahlten Arbeitsstunden liegen.
Darüber hinaus können auch Unterschriftenlisten oder Schreiben an politische EntscheidungsträgerInnen Aufschluß über die soziale Akzeptanz geben.
Die Kooperationsbereitschaft anderer Institutionen bzw. Einrichtungen mit dem pädagogisch betreuten Spielplatz bzw. dessen Vernetzungsgrad ist ein weiterer Indikator dafür. Für kooperative Beziehungen kommen beispielsweise in Frage:
| Einrichtungen oder Träger die Leistungen nach dem KJHG erbringen | |
| AGs nach § 78 KJHG | |
| Sonstige Träger öffentlicher Belange wie: Bildungseinrichtungen, Umweltverbände, soziale Einrichtungen und Dienste, Gesundheitsdienste, religiöse Gemeinschaften; Kirchen und Wohlfahrtsverbände, Parteien, Stiftungen, Polizei, Gerichte und Strafvollzugsanstalten | |
| Wirtschaftsbetriebe wie: kommunale Betriebe, lokale Gewerbetreibende und Firmen, Banken und Versicherungen, Aktiengesellschaften und transnationale Konzerne |
Eine allgemeinere Form der gesellschaftlichen Akzeptanz erschließt sich u.U. auch über Häufigkeit und Umfang der Berichterstattung in Medien bzw. Fachzeitschriften.
ANGEBOTS- UND LEISTUNGSBLÄTTER
FÜR
PÄDAGOGISCH BETREUTE SPIELPLÄTZE
Übersicht über die gesetzlichen Grundlagen gemäß KJHG
Die Arbeit auf pädagogisch betreuten Spielplätzen deckt sich weitgehend mit den Leistungs-aufträgen an die öffentliche und freie Jugendhilfe, welche im achten Sozialgesetzbuch formuliert wurden. Zum Teil überschneiden sie sich auch mit anderen Bereichen der Sozialgesetzgebung. Die in den Leistungsblättern genannten "Stichworte zum Zielsystem" sind im folgenden der Übersichtlichkeit halber entsprechend der Systematik des KJHG dargestellt:
| Stichworte zur allgemeinen Zielstellung | KJHG |
| Individuelle und soziale Entwicklung | § 1 |
| Abbau und Vermeidung von Benachteiligungen | § 1 |
| Unterstützung von Eltern |