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Rundschreiben 2/2001
An alle Mitgliedseinrichtungen des Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V.
Stuttgart im März 2001
Liebe Mitglieder,
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) breitet sich weiter aus und es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, wann sie Deutschland erreicht. Wir senden Euch beiliegend einige Informationen zur Seuche.
Bei aller Angst vor der Seuche sollten Kinderbauernhöfe, Jugendfarmen und Aktivspielplätze, die Paarzeher halten, dennoch keine Panik haben sondern vielmehr die Situation zum Anlass nehmen mit Kindern und Jugendlichen über das Thema Tierhaltung, Tiertransporte, Tierhandel und industrialisierte Lebensmittelherstellung zu diskutieren und aufzuklären.
Kinderbauernhöfe, Jugend- und Stadtteilfarmen sind ja für die MKS-Misere nicht verantwortlich und spielen bei der Gefahrenabwehr auch nur eine marginale Rolle. Zum einen werden nach Einschätzung namhafter Veterinärmediziner die MKS-Viren zu etwa 99% durch direkten Tierkontakt und über Tiertransporte verursacht und zwar in Gebiete, in den MKS endemisch, also sozusagen beheimatet ist. Ein weiterer Risikofaktor ist die Übertragung durch die Luft - insbesondere durch Schweinemastanlagen (Das Risiko ist hier etwa 4000 mal höher als bei Rindern). Hier kann die Übertragungsstrecke 200 - 300km betragen und dagegen hilft auch kein Fußbad.
Unsere Einrichtungen betreiben in der Regel weder solche Transporte noch werden die Tiere gehandelt. Die meisten Besucher der städtischen Einrichtungen kommen aus dem nahen Umfeld und haben sonst keinerlei Kontakt zu Bauernhöfen (Das ist ja der Grund, warum sie zu uns kommen). In den innerstädtischen Einrichtungen nutzen die Kinder die Einrichtungen wie eine zweite Heimat. Die Schließung der Einrichtungen hätte für die (seelische & soziale) Gesundheit der Kinder gravierende Auswirkungen, die in keinem Verhältnis zu der Gefahr eine MKS-Übertragung steht (und umgekehrt).
Im übrigen ist MKS für den Menschen und die meisten Tiere keine besondere Gefahr. Nur Rinder (die auf den meisten unserer Einrichtungen nicht gehalten werden) leiden darunter stark, können aber, wenn artgerecht gehalten, auch eine solche Krankheit überstehen.
Hier geht es wie bei BSE vor allem um wirtschaftliche Interessen und bei der Massenschlachtung der Tiere vor allem um marktstabilisierende Maßnahmen.
Es wäre beispielsweise theoretisch auch gar kein Problem die hier lebenden Tiere zu impfen. Das wird aber nur deshalb nicht gemacht, weil bei einer Impfung Antikörper entstehen, die bei einem Nachweis ein Exportverbot beispielsweise in die USA nach sich zögen. (Das ist auch der Hauptgrund, warum die Impfungen in der EU untersagt sind). MKS selbst ist also viel weniger das Problem, als die industrialisierte und globalisierte landwirtschaftliche Produktion, bzw. der Handel, der u.a. auch extrem tierquälerische Transporte mit sich bringt.
Die nachfolgenden Informationen zur MKS legen wir auch deshalb bei, dass die Einrichtungen selbst entscheiden können, wie sie auf die Situation reagieren. Nochmal: wir wollen in erster Linie aufklären, aber die laufende Diskussion eben auch dazu nutzen darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist endlich wieder zu einer vernünftigen Tierhaltung und Landwirtschaft zurückzukehren. Kinderbauernhöfe, Jugendfarmen und Aktivspielplätze können viel dazu beitragen, indem sie dieses Thema mit Kindern und Jugendlichen diskutieren und die Gründe, die zu der heutigen Situation geführt haben klarstellen.
Vor zwei Jahren haben wir gemeinsam mit der European Federation of City Farms EFCF ein Projekt zu Thema Good Food durchgeführt. In einer Dokumentation (englisch und französisch) gibt es eine Reihe von Anregungen, wie man mit Kindern Projekte zur gesunden Ernährung durchführen kann. Die Dokumentation kann kostenlos bei uns abgerufen werden.
Während unserer Austausch- und Fortbildungsveranstaltung im vergangenen Jahr in Rudolstadt haben wir eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Fühlen wie es schmeckt Sinnesschulung für Kinder und Jugendliche angeboten. Dabei ging es auch darum Kindern und Jugendlichen einen Zugang zu einer gesunden Ernährungsweise langfristig zu vermitteln. Ein Script zum Thema kann kostenlos bei uns angefordert werden.
Und noch etwas:
Nach der Viehverkehrsverordnung sind alle Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Hühnern, Truthühnern und Einhufern verpflichtet, seinen Tierbestand bei der zuständigen Behörde (Amt für öffentliche Ordnung/Veterinärwesen) anzuzeigen. Entsprechende Formulare gibt es bei den zuständigen Behörden. Für die Stuttgarter Einrichtungen legen wir die entsprechenden Formulare bei (die hat uns das Veterinäramt mit der Bitte um Weiterleitung zugeschickt), alle anderen sollten sich die Formulare bei ihrer zuständigen Behörde besorgen.
Mit freundlichem Gruß
Hans-Jörg Lange
Geschäftsführer
Warum ist Maul- und Klauenseuche so gefährlich?
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist im Welthandel die gefährlichste Seuche für Klauentiere. Da wichtige Märkte für Klauentiere sowie die von ihnen stammenden Erzeugnisse frei von MKS sind, wird jeder Ausbruch in der Europäischen Gemeinschaft zu zeitweiligen Sperrregelungen für das betroffene Gebiet zum Schutz des gemeinsamen Binnenmarktes führen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Drittländer zum Schutz ihrer Klauentierbestände oft noch weitgehendere Sperrmaßnahmen ergreifen.
Der große Schaden, den diese Seuche verursacht, resultiert also nur zum geringeren Teil aus der Erkrankung der Tiere, sondern vor allem aus den strikten Handelssperren, Sperrmaßnahmen um den Seuchenherd und langwirkenden Problemen im Absatz von lebenden Tieren und von ihnen stammenden Erzeugnissen.
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Welche Krankheitserscheinungen treten auf?
Die MKS ist in der Regel eine schnell fortschreitende (akut verlaufende), fieberhafte und sehr leicht übertragbare Viruserkrankung der Wiederkäuer und Schweine. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar.
Sie ist gekennzeichnet durch einen raschen Verlauf im Bestand und die schnelle Verbreitung über größere Gebiete. Die Erkrankungsrate ist meistens hoch (fast 100 %), die Sterblichkeitsrate jedoch gering (2 bis 5 %). Bei bösartigen Verlaufsformen können allerdings 50 bis 70 % der Kälber und Ferkel sterben. Jedoch gibt es auch mildere Verlaufsformen ohne die beschriebenen Symptome.
Rind
Die ersten Krankheitsanzeichen sind Fieber (1 bis 2 Tage; bis zu
42 °C) und beschleunigter Puls. Rasch verschlechtert sich das
Allgemeinbefinden. Die Tiere fressen schlecht und beginnen zu
speicheln. Der Speichel hängt in langen Fäden aus dem Maul; oft
bildet sich unter den Tieren oder im Futtertrog eine
"Speichellache". An der Innenfläche der Lippen, am
Zahnfleisch, am zahnlosen Rand des Oberkiefers sowie am Rücken
und an den Rändern der Zunge erscheinen Blasen
(Schmatzgeräusche sind zu hören). Gleichzeitig entwickeln sich
Blasen an und zwischen den Klauen, an der Euterhaut und an den
Zitzen.
Bei Milchkühen gilt ein schlagartiger Milchrückgang als erstes Alarmzeichen. In den Blasendecken und im Blaseninhalt ist der Krankheitserreger massenhaft enthalten. Nach kurzer Zeit reißen die Blasen auf, und der Heilungsprozess setzt ein, der oft von bakteriellen Folgeinfektionen gekennzeichnet ist. Gleichzeitig erkranken ständig weitere Tiere. Die MKS kann auch in bösartiger Form auftreten. Dabei bewirkt das Virus eine meist tödlich verlaufende, mit Verfall einhergehende Entzündung des Herzmuskels (Tigerherz).
Schwein
Es sind vorwiegend die Klauen, aber auch die
Rüsselscheibe oder die Maulschleimhaut befallen. Saugferkel
verenden plötzlich ohne Krankheitserscheinungen. Am Gesäuge der
Sau treten Blasen oder geplatzte Blasen mit blutigem Grund auf.
Größere Schweine stehen nicht auf oder zeigen Schmerzen beim
Aufstehen und/oder gehen lahm. Bei genauer Untersuchung sind
Blasen am Kronrand der Klauen und im Zwischenklauenspalt
sichtbar. Ein Schwein scheidet über die Atemluft so viele
Krankheitserreger aus wie bis zu 3.000 Rinder (bis zu einhundert
Millionen Erreger). Da der Wind diese weit verteilen kann, sind
drastische Folgen denkbar.
Schaf,
Ziege
Bei Schafen und Ziegen sind die Krankheitsanzeichen
relativ unauffällig. Am Kronrand, Zwischenklauenspalt,
Maulhöhle, Lippen und Euter können Blasen auftreten. Durch die
Veränderungen an den Klauen lahmen die Schafe (ist oft einziges
Anzeichen). Bei Ziegen kann es zur Bildung schnellplatzender
Blasen auf der Maulschleimhaut kommen, während die
Klauenveränderungen seltener ausgeprägt sind. Die
Futteraufnahme ist in der Regel nicht beeinträchtigt.
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Was ist die Ursache?
Der Erreger der MKS ist ein Virus, das leicht übertragbar ist, eine sehr große Ansteckungsfähigkeit hat und in verschiedenen Typen auftritt. Die Widerstandsfähigkeit des MKS-Virus in der Außenwelt ist relativ hoch:
| In Gefrierfleisch infizierter Tiere bleibt es jahrelang wirksam. Dadurch ist eine Verschleppung in andere Länder möglich. | |
| Eingetrocknet hält es sich zum Teil monatelang beispielsweise an Haaren, Wänden, Säcken, Kleidern, Schuhen und Heu. | |
| Im Erdboden, in Abwässern und in der Jauche kann es ebenfalls monatelang ansteckungsfähig bleiben. |
Dagegen wird das MKS-Virus rasch abgetötet
| durch direkte Sonneneinstrahlung und Hitzeeinwirkung (ca. 30 Minuten bei 60 bis 65 °C; | |
| ca. 15 - 20 Sekunden bei 85 -90° C - z.B. beim Pasteurisieren der Milch), | |
| durch pH-Wert-Veränderungen, sowohl in den sauren als auch in den alkalischen Bereich sowie | |
| durch die normale Fleischreifung (ca. 48 Stunden). |
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Wie lang ist die Inkubationszeit?
Die Zeit vom Eindringen des MKS-Virus in den Organismus bis zum Aufreten der ersten sichtbaren Krankheitsanzeichen ist die Inkubationszeit. Sie ist unterschiedlich lang und hängt von der Tierart sowie der aufgenommenen Virusmenge ab.
Die Inkubationszeit beträgt
| beim Rind: | 2 bis 7 Tage, selten mehr, |
| beim Schwein: | 2 bis 12 Tage, selten mehr, |
| bei Schaf und Ziege: | 2 bis 14 Tage, selten mehr. |
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Wie verbreitet sich die Krankheit?
Empfänglich für die MKS sind
| Hauswiederkäuer (Rind, Schaf und Ziege), | |
| Wildwiederkäuer (z.B. Rotwild, Rehwild und Damwild) sowie | |
| Haus- und Wildschweine. |
Das MKS-Virus wird auf direktem Wege übertragen, meistens durch Kontakt von Tier zu Tier, im Stall, auf dem Transport oder auf Viehmärkten. Eine Übertragung ist jedoch auch auf indirektem Weg über Zwischenträger - beispielsweise über Fahrzeuge, Personen (auch durch Urlaubsgäste und Saison-Kräfte), Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Küchenabfälle und Luft - möglich . Die MKS ist eine klassische Zwischenträgerseuche. Vor dem Hintergrund der langen Haltbarkeit des Erregers in der Außenwelt und der hohen Ansteckungsfähigkeit kommt auch dem Menschen als Überträger eine große Bedeutung zu (nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände).
Die wichtigste Infektionsquelle sind Tiere in der Inkubationszeit. Der Erreger wird in der Regel über die Schleimhäute von Maul und Nase aufgenommen. Das Virus wird bereits Tage vor Ausbruch der Krankheit über den Speichel, Nasensekret, Samen und die Milch ausgeschieden, wenn noch niemand an Vorsichtsmaßregeln denkt. Die von einem Tier ausgeschiedene Erregermenge reicht aus, Hunderttausende andere Tiere anzustecken. Mit Kot und Urin werden nur geringe Virusmengen ausgeschieden.
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Was ist bei Verdacht auf MKS zu tun?
Ein Verdacht muss sofort gemeldet werden (Anzeigepflicht)!
Grundsätzlich sollte bei gesundheitlichen Störungen im Bestand immer der Hoftierarzt hinzugezogen werden. Sobald sich bei den empfänglichen Tieren Erscheinungen zeigen, die auf MKS hindeuten könnten, ist dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen. Zuständige Behörde ist in der Regel das örtlich zuständige Veterinäramt; unverzüglich heißt ohne jeden Zeitverlust und ohne schuldhafte Verzögerung.
Zur Anzeige
verpflichtet sind:
1. der Besitzer oder sein Vertreter,
2. wer anstelle des Besitzers zeitweilig mit der Aufsicht der
Tiere beauftragt ist,
3. wer berufsmäßig sonst mit Tieren zu tun hat (z.B.
Tierärzte, Schäfer, Viehhändler und Schlachter).
Die zuständige Behörde wird bei Verdacht geeignetes Probenmaterial (Blasenmaterial von Gaumen, Zunge und Klauen, Nasentupferproben sowie Schleimfängerproben aus der Speiseröhre) entnehmen und zur Untersuchung an das nationale Referenzlabor für MKS senden. Das ist die Bundesforschungsanstalt für Viruskrankheiten der Tiere, Anstaltteil Insel Riems, Boddenblick 5a, 17498 Insel Riems oder Anstaltteil Tübingen, Paul-Ehrlich-Straße 28, 72076 Tübingen.
Bis zur Vorlage des Untersuchungsbefundes - in der Regel nach etwa 2 bis 3 Tagen - hat der Besitzer sicherzustellen, dass
| sämtliche Klauentiere in ihren Ställen oder sonstigen Standorten (z.B. Weiden) abgesondert werden, | |
| der Stall nur mit besonderer Schutzkleidung und nur vom Besitzer oder anderen mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege betrauten Personen betreten werden darf (der Personenkreis ist so klein wie möglich zu halten), | |
| Klauentiere weder eingestallt noch aus dem Betrieb oder von der Weide verbracht werden, | |
| verendete
oder gegebenenfalls getötete Klauentiere so aufbewahrt
werden, dass - sie vor Witterungseinflüssen geschützt sind und - Menschen oder Tiere nicht mit ihnen in Berührung kommen können, | |
| von Klauentieren stammende Teile, Rohstoffe oder sonstige Erzeugnisse, Dung und flüssige Stallabgänge sowie Gegenstände, die mit Klauentieren in Berührung gekommen sind, vorsorglich desinfiziert und nicht aus dem Betrieb verbracht werden; | |
| Milch nur an eine Sammelmolkerei zur Erhitzung abgegeben oder auf dem eigenen Betrieb vernichtet wird sowie | |
| Stallgänge desinfiziert und an den Stallein- und -ausgängen Möglichkeiten zur Desinfektion der Schuhe eingerichtet werden (zu empfehlen ist die Desinfektion des Hofes sowie der Wege zum Betrieb). |
Die Maßnahmen verfolgen den Zweck, den Seuchenherd schon vor einer amtlichen Feststellung abzuschirmen, um eine Verschleppung des Erregers zu vermeiden. Vor dem Hintergrund der Übertragungswege (siehe Ursache) trägt der Landwirt durch die korrekte und strikte Anwendung dieser Maßnahmen entscheidend zur Seuchenbekämpfung bei.
Bestätigt sich der Verdacht durch die Laboruntersuchung nicht, werden die Maßnahmen aufgehoben. Sollte jedoch MKS-Virus nachgewiesen werden, gelten weitergehende Maßnahmen für den Seuchenbetrieb, den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet (siehe Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet).
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Wie kann der Landwirt vorbeugen?
| Bereits der Verdacht auf MKS muss dem Veterinäramt angezeigt werden! Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Klauentieren gleichzeitig oder in kurzen Zeitabständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Bei Schafen ist insbesondere auf Lahmheiten zu achten. Deshalb sollte der Hoftierartz sofort hinzugezogen werden. Jeder verlorene Tag erhöht das Risiko der Weiterverschleppung des Virus um ein Vielfaches. | |
| wenigen, bekannten und gesunden Beständen zukaufen. | |
| Tiertransporte auf ein Minimum beschränken. Viehtransporter nach jeder Fahrt reinigen und desinfizieren. | |
| Fahrzeuge der Tierkörperbeseitigungsanstalt dürfen nicht auf den Hof fahren. Speiseabfälle dürfen nicht an Klauentiere verfüttert werden (Ausnahme: Die Abfälle werden vorschriftsmäßig in von der zuständigen Behörde genehmigten und amtstierärztlich kontrollierten Erhitzungsanlagen so erhitzt, dass das Virus zuverlässig abgetötet wird). Auch eigene Küchenabfälle, sofern entsprechende Einrichtungen fehlen, nicht verfüttern. | |
| Schadnager, wie Mäuse und Ratten, sind zu bekämpfen. | |
| Freilaufendes Geflügel, Hunde und Katzen sollten eingesperrt werden. | |
| Betriebsfremden Personen sollte der Zutritt in die Ställe nicht gestattet werden. Bei Bedarf kann Einwegschutzkleidung zur Verfügung gestellt werden, die nach dem Ablegen zu verbrennen ist. | |
| Die
allgemeine Hygiene ist im Betrieb zu verbessern durch - Sauberkeit in allen Bereichen, - Desinfektionswannen und -matten in allen Zugangs- und Zufahrtsbereichen sowie - ständig saubere Arbeits- und Schutzkleidung. | |
| Gemeinschaftlich genutzte Maschinen, insbesondere auch Güllefahrzeuge, sollten vor der Weitergabe gereinigt und desinfiziert werden. | |
| Lieber zweimal mehr an MKS denken, als einmal zu wenig. Denn ein geäußerter Verdacht, der sich als unbegründet herausstellt, hat keine, ein nicht geäußerter Verdacht dagegen verheerende Konsequenzen. |
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Was ist bei Ausbruch der MKS zu tun?
Die Bekämpfung der MKS ist in der EU harmonisiert, das heißt es werden zunächst gemeinschaftsweit gleichartige Maßnahmen ergriffen. Bestätigt sich der Verdacht durch die Laboruntersuchung, ordnet die zuständige Behörde Maßnahmen an für
| den Seuchenbetrieb, | |
| einen Sperrbezirk und | |
| ein Beobachtungsgebiet. |
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Maßnahmen für den Seuchenbetrieb
Die Klauentiere im Seuchenbetrieb werden unverzüglich getötet und in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt. Die gesamte Hofstelle ist gesperrt und muss vom Besitzer durch Schilder als Seuchenbetrieb kenntlich gemacht werden ("Maul- und Klauenseuche - Unbefugter Zutritt verboten").
Außer den genannten Maßnahmen ist ganz wichtig, dass
| Personen sich vor jedem Verlassen des Betriebes gründlich waschen (auch die Haare), die Kleidung und Schuhe wechseln (das Betreten und Verlassen des Betriebes ist auf unaufschiebbare Notfälle zu beschränken) sowie | |
| an den Stallein- und -ausgängen Möglichkeiten zur Desinfektion, z.B. Matten oder saugfähige Bodenauflagen, vorhanden sind (in Frostperioden 10 %ige Kochsalzlösung zum Desinfektionsmittel geben). |
Desinfektion von Ställen und Hofflächen
Es hängt ganz
entscheidend von der Mitarbeit der Tierbesitzer ab, ob eine
Weiterverbreitung der Seuche verhindert werden kann.
Neben der sorgfältigen Durchführung der beschriebenen
Maßnahmen ist vor allem eine wirksame Desinfektion (Stallgänge,
Hofflächen und weitere Flächen, auf denen sich Klauentiere vor
dem Ausbruch aufgehalten haben) notwendig.
Dabei sind folgende Grundsätze zu beachten:
| Alle geprüften Desinfektionsmittel sind anwendbar, sofern sie gegen "unbehüllte Viren" innerhalb von 2 Stunden wirksam sind. | |
| Die angegebenen Gebrauchskonzentrationen gelten in der Regel für einen Temperatur-bereich um die 20°C. Bei niedrigeren Temperaturen sind sie zu erhöhen (eventuell sogar zu verdoppeln). | |
| Desinfektionsmittel auf der Basis von Aldehyden und organischen Säuren dürfen bei Temperaturen unter 10°C nicht angewendet werden. | |
| Neben den Handelspräparaten eignen sich zur Desinfektion auch Natronlauge (2 %ig, 1 Stunde Einwirkzeit), Formalin (3 %ig, 2 Stunden), Peressigsäure (1%ig, 1Stunde) oder Ameisensäure (4 %ig, 2 Stunden). |
Aufbau einer Düngerpackung mit Branntkalk
| An der Stelle, wo die Düngerpackung aufgesetzt werden soll, wird eine mindestens 25 Zentimeter hohe Strohschicht ausgebreitet. Darauf ist eine möglichst geschlossene Lage von Löschkalk (ca. 10 kg/m2 Kalkhydrat Ca(OH)2) aufzubringen. | |
| Der Erfolg der Düngerdesinfektion hängt von der gleichmäßigen Durchmischung des Festmistes mit dem gekörnten Branntkalk (ungelöschter Kalk CaO) und von einer aus-reichenden Einwirkzeit ab. Die gleichmäßige Durchmischung ist mit einem Miststreuer zu erreichen, dessen Streubreite 2 bis 3 Meter nicht überschreitet. Der zu desinfizierende Festmist wird auf den Miststreuer geladen. Während des Aufladens wird gekörnter Brannt-kalk in mindestens 2 Schichten gleichmäßig dem Dünger zugesetzt. Als Richtwert gilt ein Zusatz von 100 kg gekörntem Branntkalk je Kubikmeter Stallmist. | |
| Anschließend wird das Festmist-Branntkalk-gemisch vom Miststreuer unter ständigem, kräftigem Befeuchten mit Wasser möglichst langsam abgedreht. Die dadurch entstandene etwa 1,5 Meter hohe Miete wird mit einer stabilen, schwarzen Silofolie vollkommen abgedeckt, die am Boden beispielsweise mit Autoreifen oder Steinen zu beschweren ist. | |
| Auch bei Einrichtung der Miete durch Handarbeit ist auf gründliche Durchmischung und Durchfeuchtung zu achten. | |
| Die dabei tätigen Personen müssen die für den Umgang mit Branntkalk notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beachten. |
Geringe Mengen Festmist desinfizieren
| Der Platz für die zu desinfizierenden Materialien sollte möglichst wasserundurchlässig, eben und überschwemmungssicher sein. | |
| Er ist so anzulegen, dass ihn Tiere, die für die MKS empfänglich sind oder sie verschleppen, sowie unbefugte Personen nicht betreten können. | |
| Schmutzwasser darf nicht in andere Betriebe, auf Wege, die fremden Personen und Tieren zugänglich sind, sowie in Oberflächen- und Grundwasser ablaufen. | |
| Der Mist wird mit gekörntem Branntkalk (100 kg/m3 Mist) gründlich und gleichmäßig vermischt, durchfeuchtet und mindestens 5 Wochen in einer Miete unter Folien-abdeckung gelagert. | |
| Der desinfizierte Festmist ist auf unbestelltes Ackerland zu bringen und sofort unterzupflügen. Fehlt diese Möglichkeit oder muss der Dünger auf Grünland oder bestellte Feldfutterflächen aufgebracht werden, ist die Düngerpackung zuvor mindestens 10 Wochen zu lagern. | |
| Maschinen, Geräte und Schutzkleidung sind zum Schluss der Arbeiten nach Anweisung des beamteten Tierarztes sorgfältig zu desinfizieren. |
Desinfektion von Flüssigmist
| Flüssigmist (Gülle), Jauche und Schmutzwasser sind, sofern keine Erhitzung möglich ist, durch Zusatz chemischer Desinfektionsmittel zu entseuchen. | |
| Vor und während der Zugabe des Desinfektionsmittels und weitere 6 Stunden ist die Gülle gründlich durchzumischen. | |
| Während der gesamten Einwirkungszeit (mindestens 4 Tage) soll in regelmäßigen Abständen durch ein Rührwerk der Flüssig-mist mit dem Desinfektionsmittel weiter gut durchgemischt werden. Bei belegtem Stall sind entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. | |
| Empfohlen werden folgende Mengen: z.B. Natronlauge 15-prozentig 30 Liter je m3 Gülle oder Formalin 15 kg je m3 | |
| Nach der Einwirkzeit ist der Flüssigmist möglichst auf Ackerland auszubringen und unterzupflügen. | |
| Bei der Anwendung von Kalk, Natronlauge, Formalin und Peressigsäure in den angegebenen Konzentrationen ist bei der Ausbringung bis zu 20 m3 je ha nicht mit Umwelt- oder Pflanzenschädigungen zu rechnen. | |
| Feststoffe, die aus Flüssigmist abgeschieden wurden, sind wie Festmist zu behandeln. |
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Einrichtung eines Sperrbezirkes
Um den Seuchenbetrieb wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 Kilometer eingerichtet. Insbesondere wegen der leichten Windübertragung des MKS-Virus kann der Sperrbezirk entsprechend vergrößert werden. Der Sperrbezirk wird von der zuständigen Behörde durch Schilder ("Maul- und Klauenseuche - Sperrbezirk") kenntlich gemacht. Im Sperrbezirk gelten folgende Regeln:
| Besitzer von Klauentieren haben die Haltung dieser Tiere unter Angabe von Standort, Art und Tierzahl der zuständigen Behörde anzuzeigen. | |
| Während der ersten 15 Tage dürfen Klauentiere grundsätzlich nicht aus ihren Beständen verbracht werden, auch ist die künstliche Besamung nicht gestattet. Besamungen sind nur dann möglich, wenn sich der Samen bereits im Betrieb befindet oder unmittelbar von einer Besamungsstation bezogen wird und der Besitzer die Besamung durchführt. | |
| Nach Ablauf der 15 Tage dürfen Klauentiere nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde und nur zur sofortigen Schlachtung, zu diagnostischen Zwecken oder zur sofortigen Tötung und unschädlichen Beseitigung aus dem Sperrbezirk verbracht werden. Das Schlachtfleisch gesunder Tiere unterliegt keinen Beschränkungen. | |
| Auf öffentlichen oder privaten Wegen (ausgenommen Betriebszugangswege) dürfen Klauentiere nicht getrieben werden. | |
| Klauentiere dürfen zum Decken nicht außerhalb des Betriebes verbracht werden. | |
| Jegliche Klauentierveranstaltungen sind verboten; für die Dauer der Sperre sollten - vor dem Hintergrund der leichten Übertragbarkeit und der hohen Ansteckungsfähigkeit - die Landwirte auch andere Veranstaltungen meiden. | |
| Klauentiere im Durchgangsverkehr dürfen nur auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder mit der Bahn transportiert werden. |
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Einrichtung eines Beobachtungsgebietes
Im Beobachtungsgebiet (Radius mindestens 10 Kilometer um den Seuchenbetrieb) gelten die Regeln des Sperrbezirks mit der Ausnahme, dass von Anfang an Klauentiere mit Genehmigung der zuständigen Behörde innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden dürfen.
Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden aufgehoben, wenn alle Klauentiere des Seuchenbetriebes verendet oder getötet und unschädlich beseitigt worden sind. Außerdem müssen die Schadnagerbekämpfung, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt, vom Veterinäramt abgenommen und seitdem wenigstens 30 Tage vergangen sein.
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Warum wird
keine Flächenimpfung durchgeführt?
Ist eine Notimpfung möglich?
Bis 1992 wurde in Deutschland und in anderen europäischen Ländern gegen 3 Typen der MKS geimpft. Diese 3 Typen waren auf dem europäischen Kontinent verbreitet. Daher machte diese Flächenimpfung Sinn. Letztlich auch mit Hilfe der Impfung sind diese MKS-Typen seit vielen Jahren von unserem Kontinent verschwunden.
Die MKS hat aber - ähnlich wie die Grippe - eine Besonderheit. Der Impfschutz wirkt nur, wenn der verwendete Impfstamm weitestgehend mit dem Seuchenstamm übereinstimmt; und Seuchenstämme gibt es viele. In allen anderen Kontinenten bis hin zur Schwelle Europas findet man sie. Sie sind es, von denen die neue Gefahr für unsere Klauentierbestände ausgeht. Gegen die meisten dieser Stämme wäre die alte Impfung unwirksam gewesen.
Deshalb müssen wir uns darauf einstellen, gegen diese neuen, sogenannten exotischen Stämme für den Seuchenfall eine Notimpfung durchzuführen.
Die Bundesrepublik Deutschland hat hier Vorsorge getroffen und bei der Firma Bayer AG eine Impfstoffreserve angelegt. Diese von 14 Bundesländern getragene Reserve umfasst die 10 wichtigsten Virussubtypen. Sofort stehen von jedem der 10 Subtypen 100.000 Impfdosen zur Verfügung; je 1 Million Dosen können in kurzer Zeit nachproduziert werden.
Im Falle einer Entscheidung für einen Impfstoffeinsatz im Rahmen einer Notimpfung (zu der die Mitgliederstaaten nach Unterrichtung der EG-Kommission ermächtigt sind, sofern grundlegende Gemeinschaftsinteressen nicht entgegenstehen) muss - soll sie erfolgreich sein - subtypenspezifischer Impfstoff eingesetzt werden. Selbst bei einer raschen Entscheidung über eine Notimpfung werden immer einige Tage vergehen, bis man den Virustyp ermittelt sowie die Impfung durchgeführt hat und die Tiere einen wirksamen Impfschutz ausgebildet haben.
Durch die in der Reservebank vorhandene MKS-Virussammlung kann im Bedarfsfall auch für andere Virustypen Impfstoff produziert werden.
Auch auf europäischer Ebene existiert eine MKS-Impfstoffbank, an deren Vervollständigung gearbeitet wird.
| Maul- und Klauenseuche in Stichworten | |
| Maul- und
Klauenseuche MKS. Akute, hochansteckende
Viruserkrankung bei Tieren (Paarzeher). Typische Merkmale
der Krankheit: kleine gelblich weiße Bläschen an Lippen
und Maulschleimhaut. Diese so genannten Aphthen sind sehr
schmerzhaft. Abschürfung der Haut und Schleimhaut auch
im Bereich der Nase, der Klauen und der Zitzen. Bei
jungen Tieren führt die Seuche oft zum Tod. Erwachsene
Tiere überleben meist. Rinder können das Virus bis zu
zwei Jahre in ihrem Körper tragen und verbreiten. Bei
einigen Virusstämmen verläuft die Krankheit auch ohne
Symptome. Jungtiere verenden dann plötzlich ohne
sichtbare Erkrankung. Betroffene Tierarten. Die Maul- und Klauenseuche betrifft alle Paarzeher: Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Büffel, Rot-, Reh-, Dam- und Schalenwild. Gefahr für den Menschen. Gering. Das Virus löst beim Menschen im allgemeinen keine oder nur eine milde Erkrankung aus. Auch der Verzehr erkrankter Tiere führt beim Menschen nicht zu nenneswerten Symptomen. Allerdings kann das Virus durch den Menschen auf gesunde Tiere übertragen werden. Erreger. Ein Virus aus der Familie der Picorna-Viren. Das MKS-Virus widersteht Kälte und Salz. In Stallmist und Jauche bleibt es bis zu zwei Wochen aktiv. Auch in tiefgefrorenem Fleisch und in Pökelfleisch kann sich der Erreger halten. Ebenso in Rohmilch und in ungenügend erhitzten Milchprodukten. Temperaturen über 50 Grad Celsius zerstören das Virus. Gleiches gilt für Säuren mit einem pH-Wert unter 5. |
|
| Übertragung.
Das Virus wird durch direkten und indirekten Kontakt
übertragen. Alle Körperflüssigkeiten und Exkremente
sind virushaltig. Besonders gefährlich: Das Virus
überlebt auch in einem Gemisch aus Wasser und Luft. Vor
allem bei kaltnassem, windigen Wetter kann das Virus
große Entfernungen überwinden. Außerdem haftet es an
Kleidung und Autoreifen. Infizierte Tiere verbreiten das
Virus bereits kurze Zeit nach der Ansteckung. Ansteckung. Die Tiere infizieren sich über den Schlundkopf. Das ist der Rachenraum zwischen Speiseröhre und Maul. Dort vermehrt sich das Virus und erscheint dann in Blut, Milch und Speichel. In der Folge treten die typischen Schleimhautverletzungen und Bläschen auf. Meist ist die ganze Herde betroffen. Inkubationszeit. Die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Seuche beträgt bis zu zwölf Tage. Bei Rindern 2 bis 7, bei Ziegen und Schafen 1 bis 6 und bei Schweinen 2 bis 12 Tage. |
|
| Das kann der Mensch tun | |
| Meldepflicht.
Die Maul- und Klauenseuche ist eine meldepflichtige
Krankheit. Erkrankte Tiere müssen den Behörden sofort
gemeldet werden. Im aktuellen Fall in Großbritannien
wurde die Erkrankung erst nach vierzehn Tagen bekannt. Hygiene. Bester Schutz gegen die Verbreitung der Seuche ist strenge Hygiene. Die betroffenen Bauernhöfe werden isoliert. Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge und Geräte müssen desinfiziert werden. Alle Tiere der betroffenen Herden werden getötet und verbrannt. Nicht Reisen. Meiden Sie die von der Klauenseuche betroffenen Regionen und Länder. Reisende sind ein Risiko, weil sie das Virus verbreiten können. Der Erreger haftet an Kleidung, Schuhen, Autoreifen und an Lebensmitteln. Für den Menschen selbst ist die Seuche ungefährlich. Kein Reiseproviant. Verzichten Sie auf Reiseproviant aus Großbritannien und Frankreich. Das Virus kann durch Kontakt auf Lebensmittel übertragen werden und sich dort halten. Kontakt vermeiden. Menschen, die Kontakt zu infizierten Tieren hatten, können das Virus auf andere Tiere übertragen. Deshalb gilt: Kein Kontakt zu gesunden Tieren. Erst desinfizieren: Kleidung heiß waschen. Im Zweifelsfall zum Arzt. |
|
| Impfung. Eine
vorbeugende Impfung gegen die Maul- und Klauenseuche ist
möglich, wird in der EU aber seit 1991 nicht mehr
praktiziert. Die Impfung birgt zwei Probleme: 1. Das MKS-Virus wandelt sich laufend und bringt neue Virusstämme hervor. Der Impfstoff muss jeweils neu entwickelt werden. 2. Die Tiere entwickeln durch die Impfung Antikörper. Nun lässt sich nicht mehr unterscheiden, ob das Tier Kontakt mit dem Virus oder nur Kontakt mit dem Impfstoff hatte. Die Bekämpfung der Seuche wird dadurch erschwert. 3. Gegen die Impfung sprechen auch wirtschaftliche Gründe. MKS-freie Länder wie die USA verbieten die Einfuhr geimpfter Tiere, da sie nicht mit Sicherheit von infizierten Tieren zu unterscheiden sind. |
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Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Bund der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V.
Haldenwies 14, 70567 Stuttgart
Tel: ++497116872302
FAX: ++497116788569
Internet: bdja@bdja.org
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