Inklusion

Die Vielfalt auf den pädagogisch betreuten Spielplätzen stellt für den BdJA eine Bereicherung für die Gemeinschaft dar. Alle Kinder und Jugendlichen sollen innerhalb der Inklusiven Offenen Arbeit die gleichen Möglichkeiten und Chancen zur Förderung ihrer Entwicklung bekommen. Kinder- und Jugendfarmen sowie Aktivspielplätze sind außerschulische Bildungsorte, die gemeinsames Handeln und Erleben aller jungen Menschen ermöglichen. Die Prinzipien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, etwa die Partizipation und Teilhabe, sind auch für die Umsetzung von Inklusion besonders bedeutsam.

Der BdJA verwendet einen „weiten Inklusionsbegriff“. Die Inklusion aus soziologischer Sicht ist nicht schon erreicht, wenn behinderte und nicht-behinderte Menschen miteinander leben. Alle Menschen sollen gleichberechtigten und selbstbestimmten Zugang zu allen gesellschaftlichen Teilbereichen haben, auch jene, die aufgrund unterschiedlichster Persönlichkeitsmerkmale in Gefahr stehen, an den Rand der Gesellschaft gedrängt zu werden (Behinderung, Migration, Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, soziale Schicht...).

Das Freiburger Quartier Vauban als inklusives Beispiel

Der Kinderabenteuerhof in Freiburg in einem Film über das Quartier Vauban als inklusives Beispiel des Städtetags Baden-Württemberg. Der Film ist auch ein gutes Beispiel inklusiver Filmteilhabe.