Naturerfahrungsräume

Naturerfahrungsräume sind im Baugesetzbuch verankert

Der Raum für freies Spiel von Kindern ist gerade in wachsenden Städten schwer zu finden. Naturerfahrungsräume widmen sich dem Ziel des freien und selbstbestimmten Spiels im Alltag. Bei Naturerfahrungsräume (NER) handelt es sich um Flächen ab einer Größe von 1 ha, diese befinden sich meist in Städtischem Gebiet. Diese werden durch leichte Eingriffe (Lehmhügel, Bachlauf, Trampelpfade) für das Spielen der Kinder gestaltet. Es sind natürliche Freiräume, die eigenständig von Kindern und Jugendlichen erreicht werden können und in denen sie frei spielen, beiläufig lernen, Natur erfahren und sich erholen können (Schemel, 2008; Stopka & Rank, 2013). In NER stehen das Erfahren der Natur und das freie Spiel im Vordergrund, d. h. ohne pädagogische Anleitung oder Spielgeräte. Dadurch werden bewegungsbetontes Spiel, Rollenspiel, experimentelles Spielen mit Materialien, ruhiges beobachtendes Spiel, aber auch stille Teilhabe und das Entdecken der Natur ermöglicht. Um Kindern einen unbegleiteten Besuch zu ermöglichen und Tendenzen wie Medienkonsum und Verhäuslichung entgegenzuwirken, sollten NER in unmittelbarer Wohnumgebung liegen, damit die Kinder diese selbstständig und unabhängig von einer Begleitung durch Erwachsene erreichen können.

Der Fachbereich Naturerfahrungsräume beim BdJA kümmert sich seit seiner Gründung 2019 um die Bekanntmachung dieses Konzepts und sorgt gemeinsam mit seinen Beiratsmitgliedern und Kooperationspartnern für die Vernetzung von Trägern, Vereinen, Organisation, Ämtern, Kommunen, Städtebauplaner:innen, Landschaftsarchitektinnen, Politik und allen am Thema interessierten. Mit dem Ziel das weitere Naturerfahrungsräume entstehen haben wir es uns zur Aufgabe gemacht Fortbildungs-, und Informationsangebote zu Vor- und nachgelagerten Themen rund um Naturerfahrungsräume zu organisieren.